Bei der Beantragung von Leistungen zur medizinischen REHA sind verschiedene Beteiligte involviert. Hierzu zählen Versicherte, Angehörige von Versicherten (Bevollmächtigte), Krankenkasse, Behandler, Leistungserbringer und der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Zielführend wäre, dass alle Beteiligten unter Berücksichtigung der aktuellen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im laufenden Verfahren zeitgleich über die aktuellen Informationen und den aktuellen Sachstand verfügen.
Wie kann ein Informationsaustausch unter allen Beteiligten erfolgen, damit alle am Verfahren Beteiligten über den gleichen Sachstand verfügen? Dies würde eine große Zeitersparnis bedeuten. Alle Beteiligten hätten bei Bedarf die Möglichkeit auf die für sie wichtigen Informationen zurückzugreifen und müssten diese nicht auf einem mühsamen Weg zusammentragen. Somit wäre eine schnelle Reaktion aller Beteiligten möglich. Das bedeutet eine höhere Kundenzufriedenheit, eine effizientere Arbeitsweise und einen qualifizierten Datenschutz konformen Austausch von Informationen.
Wie können wir unter Beachtung der aktuellen Datenschutzvereinbarung (DSGVO) sicherstellen, dass alle am Verfahren (z.B. Leistungsanträge REHA) Beteiligten (Leistungserbringer, Krankenkasse, MDK, Ärzte und Versicherte) unmittelbar über den aktuellen Sachstand (Austausch Informationen und Unterlagen) im Verfahren informiert sind?