G) NAVIGATION DURCH DEN DIGITALEN GESUNDHEITS-IRRGARTEN

Hintergrund

Mit dem DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz) haben die Krankenkassen ab 2020 die gesetzliche Aufgabe, digitale Gesundheitsangebote (DiGA) zu fördern und ihren Kunden zugänglich zu machen. Dazu werden ihnen im SGB V erweiterte Rechte und Pflichten eingeräumt. Aber diese Aufgabe ist im Dschungel der digitalen Gesundheitsanwendungen, teilweise komplexer Inhalte und neuer Behandlungsmöglichkeiten leichter niedergeschrieben als umgesetzt.

 

Um von den neuen, zukünftig erstattungsfähigen Digitalangeboten tatsächlich profitieren zu können, müssen auf Kundenseite einige Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen müssen sie zunächst über die Existenz individuell geeigneter Digitallösungen informiert werden. §68b SGB V schafft im DVG den hierfür notwendigen Handlungsspielraum seitens der Kassen. Darüber hinaus müssen Versicherte jedoch auch selbst   Gesundheitsinformationen verlässlich bewerten, sich auf Arztgespräche vorbereiten, und für sich passende Leistungen und Angebote der Kassen finden können. Hierfür nimmt der Gesetzgeber mit dem neuen §20k SGB V die Krankenkassen in die Pflicht, entsprechende Leistungen zur Steigerung der Gesundheitskompetenz vorzusehen.

 

Herausforderung

 

Die Akzeptanz, digitale Angebote der Kassen oder auf Empfehlung der Kassen zu nutzen, die über das Maß der normalen Prävention (Rücken, Stress und Herz-Kreislauf) hinausgehen, ist häufig eher von Misstrauen gegenüber den Versicherern geprägt. Hinzu kommt der immer schneller wachsende Markt von digitalen Gesundheitsangeboten, der ab 2020 noch weiter rasant Fahrt aufnehmen wird, sowie der undurchdringliche scheinende Informationsdschungel:

 

Wem kann ich wie vertrauen? Wie beurteile ich digitale Gesundheitsanwendungen? Was ist seriös und was nicht? Wie finde ich den für mich passenden Arzt oder Therapeuten, der digitale Lösungen kompetent und nachhaltig in sein Leistungsportfolio integriert? Wie gehe ich als Patient künftig  generell mit digitalen Gesundheitsanwendungen um?

 

Fragestellung

Wie und mit welchen Formaten können wir uns unseren Kunden gegenüber als „seriöser“ Begleiter und vertrauensvoller Unterstützer in der digitalen Gesundheitswelt darstellen? In welche konkreten Maßnahmen können die erweiterten Kompetenzen der gesetzlichen Krankenkassen nach §§68b und 20k SGB V überführt werden, um individuell passende Gesundheitsangebote an die Versicherten zu heranzutragen? Wie gelingt dabei der Spagat zwischen gesunden und (ggf. chronisch) kranken Kunden?

 

 

Wir freuen uns über alle motivierten Hackerinnen und Hacker! Didaktiker und Designer können sich im Rahmen der Fragestellung bestens ausleben.